Schulordnung

I. Grundsätze

Die folgende Schulordnung regelt das Zusammenleben und Zusammenarbeiten aller an der GGS Hundertwasserschule Duisburg tätigen Personen.

Sie verpflichtet alle Personen

1.) zur Anerkennung, Einhaltung und zum Schutz der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte.

Das sind besonders

das Recht auf Schutz der Würde des Menschen,
das Recht auf körperliche Unversehrtheit,
das Recht auf Gleichbehandlung, unbeachtet von Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, sowie Politischer und religiöser Anschauungen, (sofern diese mit den Zielen unserer Verfassung in Einklang stehen),
das Recht auf freie Meinungsäußerung (sofern dabei nicht die Rechte anderer verletzt werden),
das Recht auf Schutz des Eigentums.

2.) Zur Bereitschaft zum sozialen Handeln, d.h. zum aktiven Einsatz für die obengenannten Grundrechte.

II. Rechte und Pflichten

Die am Schulleben beteiligten Personen haben Rechte und Pflichten, die sich u. a. aus den Schulgesetzen, den allgemeinen Gesetzen, den Dienstordnungen für LehrerInnen und den Dienstvorschriften für die anderen Bediensteten an der Schule (Sekretärin, Hausmeister usw.) ergeben.

Bei Verstößen gegen diese Vorschriften müssen sich diese Personen ihren jeweiligen Vorgesetzten gegenüber verantworten. Auf der Ebene der Schule ist dies der Schulleiter.

Eltern haben ein gesetzlich geregeltes Mitwirkungsrecht (s. SchMG). Das Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) und die Allgemeine Schulordnung (AschO) regeln die Mitwirkungsmöglichkeiten der Schüler und Schülerinnen.

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt die folgende Schulordnung und der angeschlossene Maßnahmenkatalog.

Jede SchülerIn hat das Recht auf

1.) die Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen,
2.) qualifizierten, vorbereiteten und möglichst störungsfreien Unterricht,
3.) Förderung vorhandener Begabungen, Unterstützung und Hilfe bei Lernschwierigkeiten und Weiterentwicklung personeller und sozialer Fähigkeiten
4.) Information über seinen Leistungsstand,
5.) Anhörung, bevor Maßnahmen gegen ihn ausgesprochen werden,
6.) Schutz des persönlichen Eigentums,
7.) Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt.

Für die Wahrnehmung dieser Rechte haben die Schulleitung, die Lehrerinnen und Lehrer und alle am Schulleben Beteiligten je nach Situation Sorge zu tragen.

Eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten ist eine notwendige Voraussetzung.

Jede/r SchülerIn hat die Pflicht

1.) regelmäßig, pünktlich, vorbereitet (z.B. Frühstück, Kleidung …) und mit den erforderlichen Materialien zum Unterricht zu erscheinen;
2.) sich stets so zu verhalten, dass eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der GGS Hundertwasserschule Duisburg sowie die Rechte beteiligter Personen nicht beeinträchtigt werden;
3.) die notwendigen Anordnungen der Schulleitung, der Lehrerinnen und Lehrer und anderer dazu befugter Personen (Sekretärin, Hausmeister, Elternhelfer, Reinigungskräfte usw.) zu befolgen;
4.) die schulischen Anlagen, Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln; dazu zählen besonders Wände, Möbel, Geräte, Bücher, Toiletten usw.;
5.) falls er/sie vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände betritt, diese nicht vor Unterrichtsende zu verlassen